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Bargeldgrenze

Absenkung der Bargeldgrenze: Änderungen ab 01.01.2020


Bis Ende 2019 war es für Sie möglich, Edelmetalle bei uns im Gegenwert von unter 10.000 Euro anonym zu erwerben.
Diese Grenze wird ab dem 01.01.2020 auf 2.000 Euro gesenkt.


Der Gesetzgeber will damit das „Waschen“ von Geldern aus kriminellen Geschäften erschweren. Diese Begründung ist nicht zwingend aus vorliegenden Erkenntnissen und statistischen Zahlen nachvollziehbar, es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass diese Maßnahme der sukzessiven Abschaffung des Bargelds in die Hände spielt.


Was bedeutet dies für Sie als Kunden:
- Sie können weiterhin anonym Edelmetalle bei uns kaufen, sofern der Gegenwert sich unter der Grenze von 2.000 Euro bewegt
- Bei Überschreiten der Grenze müssen Sie sich mit Ihrem Ausweis legitimieren und einen „Erfassungsbogen lt. Geldwäschegesetz“ ausfüllen, der bei uns verbleibt


Wir als Händler:
- Halten diese Erfassungsbögen vor und müssen die Daten im Falle einer Strafermittlung vorlegen können
- Sind verpflichtet, bei einem Verdacht auf Umgehung der Vorschriften – z.B. durch diverse Einzelkäufe unterhalb der Grenze innerhalb kurzer Abstände – diesen Bogen mit Ihnen auszufüllen


Behörden:
- Kontrollieren uns als Händler auf Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes
- Können uns erhebliche Bußgelder bei Verletzung der Sorgfaltspflicht auferlegen
- Dürfen die erhobenen Daten nicht für z.B. pauschale Kontrollmitteilungen an Finanzämter nutzen

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